REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances)
Über die einzelnen REACH/RoHS-Zertifikate können Sie sich auf den Produktseiten informieren.
REACH
2006 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Produktion chemischer Substanzen und deren möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt erlassen. Die REACH-Richtlinie (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Für den Download unserer Broschüre zum Thema klicken Sie bitte auf den folgenden Link.
RoHS
2003 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber, Blei, Cadmium und anderen potenziell gefährlichen Substanzen in elektronischen und elektronischen Produkten erlassen. Diese sog. RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
Soweit möglich, entsprechen viele unserer Teile dieser Richtlinie.
Für den Download unserer Broschüre zum Thema klicken Sie bitte auf den folgenden Link. Bei Fragen zur RoHS-Richtlinie erreichen Sie uns unter 978-465-4853.
Weitere Informationen:
Welche Substanzen fallen unter RoHS?
Die gefährlichen Substanzen nach der RoHS-Richtlinie 2002/95/EC sind:
- Blei (Pb)
- Cadmium (Cd)
- Quecksilber (Hg)
- Sechswertiger Chrom (CrVI)
- Polybromiertes Biphenyl (PBB), ein flammhemmendes Mittel
- Polybromiertes Diphenyl (PBDE), ein flammhemmendes Mittel
Wen betrifft RoHS?
Unternehmen, die die RoHS-Richtlinie einhalten müssen, sind:
- Hersteller und Anbieter elektrischer und elektronischer Geräte (EEE) unter ihrer eigenen Marke
- Wiederverkäufer von EEE, die von anderen Herstellern produziert werden, unter ihrer eigenen Marke
- Gewerbliche Importeure und Exporteure von EEE
Für welche Geräte gilt RoHS?
RoHS gilt für elektrische und elektronische Niederspannungsgeräte, die für den Betrieb bei Spannungen bis 1000 V AC und 1500 V DC vorgesehen und in Anhang 1A der WEEE-Richtlinie 2002/96/EC aufgeführt sind:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme großer stationärer Industriewerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Automatische Ausgabegeräte
- Ersatzteile für die vorstehenden Geräte, die nach Juli 2006 hergestellt worden sind
- Eine detaillierte Liste der Gerätekategorien enthält Anhang 1B der Richtlinie 2002/96/EC.
Welche Geräte fallen derzeit nicht unter RoHS oder sind davon ausgenommen?
- Elektrische und elektronische Geräte für Mittelspannung
- Ersatzteile für elektrische und elektronische Geräte, die vor Juli 2006 hergestellt worden sind
- Waffen, Munition und Material für die Landesverteidigung
- Große stationäre Industriewerkzeuge
Die folgenden beiden Kategorien elektrischer und elektronischer Geräte, die in Anhang 1A der Richtlinie 2002/96/EC aufgeführt sind, werden zu einem späteren Datum eingeschlossen:
- Medizinische Geräte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Im Anhang zur Richtlinie 2002/95/EC aufgeführte Ausnahmen
- Quecksilber in bestimmten Leuchtmitteln
- Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, Leuchtstoffröhren und elektrischen Bauteilen
- Blei in Lötzinn, das in Servern und Speichersystemen verwendet wird (bis 2010)
- Blei als Legierungsmittel in Stahl (0,35% Gewichtsanteil), Aluminium (0,4% Gewichtsanteil) und Kupfer (4% Gewichtsanteil)
- Blei in bestimmten Lötzinnsorten mit hoher Schmelztemperatur
- Blei in Lötzinn für Geräte der Netzwerkinfrastruktur
- Blei in bestimmten elektronischen Keramikteilen
- Cadmium-Beschichtungen mit weniger als 0,01% Gewichtsanteil
- Sechswertiger Chrom in Kühlanlagen aus Kohlenstoffstahl für die Absorptionskühlung
Download der Richtlinien:
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REACH
2006 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Produktion chemischer Substanzen und deren möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt erlassen. Die REACH-Richtlinie (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
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RoHS
2003 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Beschränkung des Einsatzes von Quecksilber, Blei, Cadmium und anderen potenziell gefährlichen Substanzen in elektronischen und elektronischen Produkten erlassen. Diese sog. RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
Soweit möglich, entsprechen viele unserer Teile dieser Richtlinie.
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